§12 Wiederkehrende Überprüfung: Überprüfung alle 12 Jahre in NÖ



Das NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung von Gasanlagen zumindest alle 12 Jahre zwingend vor. Ein befugter Fachkundiger – z.B. ein Installateur mit entsprechender Gewerbeberechtigung - überprüft dabei

 

  • die Gasdichtheit der Leitungen
  • Armaturen und Regeleinrichtungen
  • Geräte und Aufstellbedingungen

Der Gassicherheitscheck dient der allgemeinen Sicherheit und vor allem auch dem persönlichen Schutz. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser wiederkehrenden Prüfung hat der Betreiber der Gasanlage zu sorgen. 

Wir bieten wir Ihnen die gesetzlich geforderte Überprüfung durch befugte Fachkundige in einem komfortablen Komplettpaket und garantieren die Ausführung nach den geltenden sicherheitstechnischen Standards. 

 

Was kostet ein Gassicherheitscheck und wo finde ich einen Prüfbefund?

Standardpreis inkl. Wegzeit und 20% USt. 200,- €
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