GK71 Überprüfung gemäß ÖVGW Richtlinie
Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit
überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:
- Steigleitung
- Verteilungsleitung
- Verbrauchsleitung
- Gaszähleranlage
- Absperreinrichtungen
- Geräteanschlussleitungen
- Abgasführung
- Gasgeräteanlagen